Wer hat noch nicht davon gehört: Nachbars neuer Deckenfluter hat Brandspuren an der Wand hinterlassen oder die bunte Plastikleuchte im Kinderzimmer schmolz nach einem Langzeiteinsatz. Produkte mit Mängeln wie diesen sollen künftig gar nicht erst auf den europäischen Markt gelangen und deshalb bereits auf Messen identifiziert werden. Ohne Probleme eingeführt und vertrieben werden dürfen Produkte mit einer CE-Kennzeichnung und einem Herstellernachweis. Diese Leuchten haben damit einen gültigen „Reisepass“ für die EU-Länder.
Doch schwarze Schafe sind auf den EU-Märkten nicht selten. Zum Schutz der Verbraucher haben daher die Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt, als zuständige Marktaufsichtsbehörde, der Fachverband Elektroleuchten im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI), der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), Verbraucherverbände und die Messe Frankfurt eine Messekommission zur „Produktsicherheit“ gegründet. Die Messekommission soll erstmals auf der Lightstyle, internationale Fachmesse für Wohnraumleuchten (26. bis 29. April 2003) und der Light+Building, internationale Fachmesse für Architektur und Technik (18. bis 22. April 2004) zum Einsatz kommen. Die Arbeit der Kommission wird zusätzlich von den Zollbehörden und dem Hessischen Sozialministerium unterstützt. Auf der Light+Building stellten im vergangenen Jahr (2002) 1.455 Aussteller auf rund 36.728 Quadratmetern Netto-Ausstellungsfläche technisches und dekoratives Licht aus.
Um den Warenfluss im europäischen Binnenmarkt möglichst reibungslos zu ermöglichen und die Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten werden von der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an elektrische und elektronische Geräte, zu denen auch Leuchten zählen, in EG-Richtlinien, wie z.B. der Niederspannungs-richtlinie, der Vorschaltgeräterichtlinie sowie der elektromagnetischen Verträglichkeitsrichtlinie (EMV) festgelegt. Mit der CE-Kennzeichnung an Produkten (wie z.B. Leuchten) garantiert der Hersteller, die Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien. Somit können diese Produkte ohne Einschränkungen im europäischen und damit auch im deutschen Markt gehandelt werden.
Auf der diesjährigen Lightstyle, internationale Fachmesse für Wohnraumleuchten präsentieren rund 200 Hersteller vom 26. bis 29. April 2003 ihre Produkte dem internationalen Fachhandel. Stellt die Kommission „Produktsicherheit“ fest, dass eine Leuchte keine CE-Kennzeichnung und keinen Herstellernachweis besitzt, wird der Aussteller darauf hingewiesen diese Leuchte zu kennzeichnen. Er muss dann ein Schild mit der Aufschrift „nicht für den europäischen Markt geeignet“ anbringen. Folgt der Aussteller dieser Kennzeichnungspflicht nicht, so kann die zuständige Marktaufsichtsbehörde entsprechende Zwangsmaßnahmen veranlassen um das Produkt vom Stand zu entfernen.
Parallel dazu ist geplant, auf der Messe ausgestellte und als unsicher identifizierte Produkte nach Überprüfung der Marktüberwachungsbehörden, in einer Internet-Datenbank der Behörden (www.icsms.org) aufzuführen. Hiervon können Produkte ohne CE-Kennzeichnung betroffen sein, aber auch solche, die zu Unrecht mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Auf diese Datenbank können Verbraucher, Hersteller und Händler aber auch die Zollbehörden zugreifen. So können künftig bereits an den europäischen Grenzen Produkte eingezogen werden, die nicht den EU-Richtlinien entsprechen. Mit der Kommission „Produktsicherheit“ und der „Aktionsplattform Sichere Produkte“ des ZVEI sollen langfristig Verbraucher noch effizienter vor gesundheitsgefährdenden Produkten bewahrt werden indem diese frühzeitig identifiziert und bei Verstößen gegen die EU-Richtlinien vom Markt genommen werden.
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