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Waldkauf –Kosten in Deutschland und Panama

ForestFinance bietet bereits seit 1995 die Waldkauf -Möglichkeit in Panama an. Häufig fragen Interessenten, was die wesentlichen Unterschiede bei den Waldkauf -Kosten in Deutschland und Panama sind. Nachfolgend eine Erläuterung der Neben- und Folgekosten nach einem Waldkauf

I. Einmalkosten beim Waldkauf in Deutschland
Die größten Kostenblöcke beim Waldkauf sind neben dem Kaufpreis die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Beide zusammen genommen sorgen dafür, dass man bei einem Waldkauf in Deutschland mit circa 5,5 bzw. 6,5 Prozent Zusatzkosten rechnen muss.
1. Grunderwerbsteuer beim Waldkauf
Die Grunderwerbsteuer beim Waldkauf in Deutschland beträgt gegenwärtig in den meisten Bundesländern bereits 4,5 bis 5 Prozent. Lediglich in Süddeutschland liegt sie aktuell noch bei 3,5 Prozent des jeweiligen Waldkauf-Preises, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben jedoch bereits die Erhöhung auf 5 Prozent beschlossen. Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Die Grunderwerbsteuer ist eine ausschließliche Ländersteuer. Da die Bundesländer nur wenige direkte Steuereinnahmen haben, ist mittelfristig mit noch höheren Grunderwerbsteuern beim Waldkauf zu rechnen. Auch im EU-Vergleich liegt die Grunderwerbsteuer im Durchschnitt höher.
Getragen werden muss die Grunderwerbsteuer in Deutschland beim Waldkauf vom Käufer. Fällig wird sie innerhalb weniger Wochen nach dem Notartermin, nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Der Waldgrundstück-Käufer darf erst dann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn er eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts über die Zahlung vorlegt.
Beim Grundstücksübergang durch Tod, Schenkung oder beim Erwerb von Verwandten in gerader Linie, also „Vater auf Sohn“ oder „Großvater zu Enkel“, entfällt die Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für einen Waldkauf-Preis unterhalb von 2.556 Euro.
2. Notarkosten beim Waldkauf
Ein Wald ist eine Immobilie, ein Waldkauf entsprechend ein Immobilienkauf. Die Vertragsunterschrift muss daher nach BGB zwingend vor einem Notar erfolgen. Beim Waldkauf betragen die Notarkosten circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Die Notarkosten muss der Waldkäufer tragen, sofern beim Waldkauf nicht die Aufteilung der Notarkosten zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Zur Vorbereitung des Waldkauf-Vertrags benötigt der Notar vorab folgende Informationen, weshalb man sich bei einem Waldkauf unbedingt einige Zeit vorher mit ihm in Verbindung setzen muss:
• Adressen und Geburtsdaten des Verkäufers und Käufers
• Name der Gemarkung, Flur- und Parzellennummer des Waldgrundstückes
• Größe in Quadratmetern
• Preis je Quadratmeter und Waldkauf-Gesamtbetrag
• Angaben über Miet- oder Pachtverhältnisse
• Angaben über die Art der Kaufpreiszahlung.
Bis zum Notartermin zum Waldkauf wird der Notar die Grundbuchangaben überprüfen. Hierbei klärt er, ob der Verkäufer tatsächlicher Waldeigentümer ist und ob die Immobilie von Beleihungen unbelastet ist. Um Notarkosten und Grunderwerbsteuer beim Waldkauf möglichst niedrig zu halten, einigten sich Waldverkäufer und –käufer in der Vergangenheit manchmal darauf, im offiziellen Kaufvertrag eine niedrigere Summe anstelle des realen Waldkauf-Preises einzusetzen. Dies ist strafbar. Es besteht zudem die Gefahr, das man bei einem groben Unterschied vom notariellen Kaufpreis zum Verkehrswert Probleme mit dem Finanzamt bekommt.
3. Sonstige Verwaltungskosten beim Waldkauf
Für die Bescheinigungsausstellung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes fällt beim Waldkauf bei der zuständigen Kommune eine Verwaltungsgebührvon circa 25 Euro an.

II. Jährliche Kosten nach dem Waldkauf
Die Einmalkosten beim Waldkauf sind in ihrer Höhe von circa fünf Prozent bzw. sechskommafünf Prozent relativ feststehend. Die jährlichen Kosten nach einem Waldkauf hängen hingegen von mehreren Faktoren ab. Sie sind jedoch in ihrer Höhe deutlich niedriger. Nach einem Waldkauf kommen auf den Käufer Kosten für die Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Grundsteuer A zu.
1. Grundsteuer A
Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt erhoben und ist entsprechend ebenfalls unterschiedlich hoch. Der Grundsteuerbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Grundsteuerbetrag = Steuermessbetrag (Einheitswert x Steuermesszahl) x Hebesatz
Der Steuermessbetrag wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ermittelt. Dazu setzt es nach dem Bewertungsgesetz einen Einheitswert fest, der in der Regel nach dem Ertragswertverfahren ermittelt wird. Der forstwirtschaftliche Ertragswert entspricht dem 18-fachen des bei ordnungsgemäßer und schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten Arbeitskräften und nachhaltig erzielbaren Reinertrages.
In den neuen Bundesländern wird anstelle des Einheitswertes der Ersatzwirtschaftswert von 63,91 Euro pro Hektar erhoben. Das zuständige Wohnsitzfinanzamt erlässt nach Ermittlung den sogenannten Einheitswertbescheid und multipliziert ihn mit der im §14 GrStG für Forstwirtschaftsbetriebe festgesetzten Steuermesszahl von 6/1000. Der so ermittelte Grundsteuermessbetrag wird der Kommune für die Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz mitgeteilt, um den Grundsteuerbetrag festzulegen. Er beträgt jedoch nur jährlich zwischen ein und drei Euro je Hektar.
2. Kosten für die Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle Forstwirtschaftunternehmen der gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung unterliegen. Nur bei einer Waldfäche unter 2.500 m2 ist eine Versicherungsbefreiung möglich. In Deutschland gibt es acht regionale landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften mit unterschiedlichen Beitragshöhen, die jedoch bei allen unter einhundert Euro jährlich ausmacht. Zusätzlich wird ein Umlagebeitrag erhoben, der nach einem komplexen Verfahren ermittelt wird. Wer die genaue Beitragshöhe vor dem Waldkauf wissen will, sollte seine zuständige Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften kontaktieren. Diese kann man einfach über www.lsv.de ermitteln.
3. Waldkosten für die Beförsterung durch externe Dienstleister
Sofern der Käufer nach dem Waldkauf seinen Wald nicht selbst bewirtschaftet, fallen zusätzliche Kosten für eine externe Beförsterung an. Die Kosten dafür hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, u.a. dem Bundesland und der Forstgröße. In der Regel betragen die Kosten jedoch nur circa 3 bis 10 Euro/Hektar jährlich.




Nebenkosten beim Waldkauf in Panama gegenüber Deutschland

Die Grunderwerbsteuer liegt in Panama höher als in Deutschland. Auch ist der rechtliche und zeitliche Aufwand für einen Grunderwerb deutlich höher als in Deutschland, so dass eine Grundbucheintragung lange dauert. Bei einem Waldkauf über ForestFinance übernimmt das Unternehmen alle entsprechenden Waldkauf-Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Rechtsanwaltskosten, Kosten für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Erschließungskosten – unter anderem für eine vorgeschriebene mindestens acht Meter breite Zuwegung jedes Eigentums-Waldgrundstücks.
Bei einem Waldkauf über ForestFinance sind zudem die laufenden Bewirtschaftungskosten, Steuern und Versicherungen der ersten 25 Jahren enthalten. In Panama sind die Pflegeaufwendungen in den Anfangsjahren aufgrund des sehr schnellen tropischen Wuchses deutlich höher als in Mitteleuropa. Die Umtriebszeiten betragen entsprechend ebenfalls nur 20 bis 25 Jahre. Dadurch sind auch deutlich höhere Renditen als in Deutschland möglich. ForestFinance prognostiziert, abhängig vom jeweiligen Produkt, zwischen vier und elf Prozent Rendite.



Ãœber ForestFinance:
Die ForestFinance Gruppe bewirtschaftet mehrere tausend Hektar ökologischer Forstflächen in Panama und Vietnam. ForestFinance ist auf Waldinvestments spezialisiert, die lukrative Rendite mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verbinden. Neben WoodStockInvest können Interessenten zwischen verschiedenen Produkten der nachhaltigen Tropenforstwirtschaft wählen: Beim BaumSparVertrag ist bereits ab 33 Euro monatlich ein Ökoinvestment möglich. Das WaldSparBuch bietet 1.000 m2 tropischen Wald mit Rückkaufgarantie. Jährliche Erträge bieten „CacaoInvest“ - ein Investment in Biokakao und Edelholz - und „GreenAcacia“, das eine nur siebenjährige Laufzeit hat.
Eine Feuerversicherung und Nachpflanzgarantie für die risikoreichen ersten fünf Wachstumsjahre sowie fünf Prozent Sicherheitsflächen tragen in Panama bei allen Produkten zur Investorenabsicherung bei.

Weitere Informationen stehen Ihnen hier zum Download bereit: Zum Download hier klicken!
Datum: 12.05.2011
Forest Finance Service GmbH
Autor: Forest Finance Service GmbH
Ansprechpartner: Herr Michael Vanallen
Straße: Eifelstr. 14
Ort: D-53119 Bonn
Telefon: +49 (0)228/943778-0
Fax: +49 (0)228/943778-20
E-Mail info@forestfinance.de
Internet: www.forestfinance.de

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